| Info
19 Was ist und heißt „Demokratie“ ? |
|
Soweit man im Weimarer System das Wort Demokratie gebrauchte, verstand man darunter theoretisch den Begriff der Volksherrschaft. Praktisch allerdings strebte alles nach der Vorherrschaft einer Partei, die dann in der Machtstellung ebenso autoritär wurde, wie autoritäre Systeme von Haus aus. Betrachten wir einige entscheidende politische Vorgänge im Hinblick auf den Willen des Volkes: - Dem deutschen
Volk wurden die Weltkriege aufge- zwungen. Niemals war es Volkswille,
politische Lösungen gewaltsam zu erwirken oder gar die Söhne für einen
Krieg abzustellen. Es ist also völlig egal, welche Parteien bei einer „Wahl“ gewählt werden. Sobald diese an die Macht kamen, wurde gegen den Volkswillen gearbeitet. Volksbefragung bzw. Volksabstimmung zu obigen Themen werden erst garnicht in Betracht gezogen. Wir Deutsche haben keine Wahl ! Man muß sich die Frage stellen, w e m diese volksfeindlichen Entscheidungen g e n u t z t haben. Man wird die Interessenlage erkennen und daraus die Antworten finden. Wilhelm Landig schrieb in „Wolfszeit um Thule“ (Wien, 1980): „Volksherrschaft ist die übliche Bezeichnung. Man geht von der Übersetzung des altgriechischen ‚demos‘ als Wort für ‚Volk‘ aus. Tatsächlich aber ist das altgriechische Wort für Volk ‚laos‘. So wird auch der Name Menelaos richtig übersetzt als ‚Volksführer‘. Das Wort ‚demos‘ indessen heißt ‚Abschaum‘. Die altgriechischen Bauern von Piräus kochten zu ihrer Zeit in großen Kesseln Schaffett und schöpften dann von der Oberfläche des Suds den (wertlosen) Abschaum herunter. Diesen Abschaum nannten sie ‚demos‘. Die Intelligenz und Führungselite der altgriechischen Städteregierungen bezeichneten danach dann ihrerseits die aufkommende Herrschaft des Pöbels verächtlicherweise mit Demokratie, die Herrschaft des Abschaums.“ Also ist der Begriff „Demokratie“ neu zu definieren. Es ist die Regierungsform von einflußreichen Minderheiten, die unerkannt (von den Medien verschwiegen) die Politik der Völker übernational gestalten. Ihr Mittel dafür ist die Staatsverschuldung, die sie (die „Insider“) finanzieren. Der Begriff ist auch im Zusammenhang zur Zeitgeschichte zu definieren. Es müssen die Machtverhältnisse deutlich werden. Aus dem LEITHEFT Nr. 145 (August 2000), Schild-Verlag München stammt folgender Artikel: „In Erinnerung gebracht: Kein Ende der Besatzungszeit Der „Deutschland“- oder „Generalvertrag“ vom Mai 1952 bestimmt in Artikel 2.1.: ‚Die Drei Mächte (USA, Großbritannien und Frankreich) behalten im Hinblick auf die internationale Lage die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte auf a) Stationierung von Streitkräften in Deutschland und den Schutz von deren Sicherheit, b) Berlin und c) Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.‘ In Artikel 2.2.: ‚Die Bundesrepublik wird ihrerseits sich jeder Maßnahme enthalten, welche diese Rechte beeinträchtigt, und wird mit den Drei Mächten zusammenwirken, um ihnen die Ausübung dieser Rechte zu erleichtern.‘ In Artikel 7 heißt es u.a.: ‚3. Im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands - vorbehaltlich einer zu vereinbarenden Anpassung - werden die Drei Mächte die Rechte, welche der Bundesrepublik auf Grund dieses Vertrages zustehen, auf ein wiedervereinigtes Deutschland erstrecken und werden ihrerseits darin einwilligen, daß die Rechte auf Grund der Verträge über die Bildung einer integrierten europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise erstreckt werden, wenn ein wiedervereinigtes Deutschland die Verpflichtungen der Bundesrepublik gegenüber den Drei Mächten oder einer von ihnen übernimmt. Soweit nicht alle Unterzeichnerstaaten ihre gemeinsame Zustimmung erteilen, wird die Bundesrepublik kein Abkommen abschließen noch einer Abmachung beitreten, welche die Rechte der Drei Mächte auf Grund genannter Verträge beeinträchtigen oder die Verpflichtungen der Bundesrepublik auf Grund dieser Verträge mindern würde.‘ Die Pariser Verträge vom 23.10.1954 bestätigen diesen Zustand, wenngleich von einer „formellen Beendigung“ des Besatzungsregimes gesprochen wurde. Am 5. Mai 1955 löste sich die Hohe Kommission der Besatzungsmächte auf, ohne an den Vorbehaltsrechten einschließlich der geheimen Zusatzverträge (u.a. über Stationierung und Stationierungskosten, Medienkontrolle usw.) etwas zu ändern. Die „Feindstaaten-Klausel“ der UNO-Charta (Artikel 107) gibt den Besatzungs-Alliierten das Recht, mit militärischen Mitteln gegen ihre vormaligen Kriegsgegner einzuschreiten, falls diese sich gegen die Nachkriegsregelungen oder sonstige Interessen der Alliierten auflehnen sollten. Im Mai 1967 fällte der Dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe im Zusammenhang mit der Abweisung einer Schadenersatzforderung des Caritas-Verbandes ein Grundsatzurteil, in dem betont wurde, daß die Besetzung des Bundesgebietes durch den Abschluß der Bonner Verträge vom 5. Mai 1955 - im Zusammenhang mit der Auflösung des Hohen Kommision - nicht ‚schlechthin beendet‘ worden sei. Die Vorbehaltsrechte der drei Besatzungsmächte in diesen Verträgen seien nämlich ‚als zurückhaltende Rechtsbestandteile gewöhnlicher Besatzungsgewalt zu verstehen.‘ Die ‚zurückhaltenden Rechtsbestandteile‘ sind nach wie vor wirksam und stempeln uns zum Kolonialvolk, das den Pressionen und dem zerstörenden Einfluß des in den USA zentral etablierten Hochkapitalismus hilflos ausgesetzt bleibt. Lothar Greil“ Literatur: 1) Gary Allen „Die Insider“, VAP Wiesbaden 1980, ISBN 3-922367-00-3 2) Karlheinz Baumgartl „Der erste Schritt aus dem Teufelskreis“, 48 Seiten, im Eigenverlag |
|
| << | ||||
| www.cosmopan.de Karlheinz Baumgartl Oberhaus, 84367 Zeilarn Tel. +49 (0) 85 72 / 3 88 eMail: info@cosmopan.de |